Bieneneinfangen

Bienen einfangen

Ich Helfe ihnen gerne dabei.

Melden sie sich telefonisch bei mir.

Telefon: 017657697650 oder 017623104062

Warten Sie nicht zu lange Sie können weiterziehen und ohne Imker würden die Bienen

denn Winter höchstwahrscheinlich

nicht überleben.

 

 

Fremder Schwarm: Darf ich ihn einfangen?

Sie haben im Baum oder am Haus Bienen und wollen Sie entfernen?

Die meisten Imker kennen es:

In der Schwarmzeit (Mai - Juni) rufen Leute an, sie hätten einen Schwarm gesehen.

Doch oft ist es kein eigener, sondern ein fremder Schwarm von einem anderen Imker.

Doch selbst so einen Schwarm darf man einfangen, denn er gilt gesetzlich als herrenlos

wenn der andere Imker ihn nicht verfolgt.

 

 

Die Biene ist das einzige Nutztier, das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) aufgeführt ist.

Und zwar im § 961, dort heißt es: „Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos,

wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt“.

Die Formulierung „unverzüglich“ bedeutet allerdings nicht sofort, sondern „ohne schuldhaftes Zögern“.