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Bieneneinfangen

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Bienen einfangen

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Dafür benötigen wir:
• ein Foto der Bienentraube (zur Einschätzung für Material)
• den Standort bzw. die Adresse
• den Zeitpunkt der Sichtung

Telefon / WhatsApp:
0176 23104062 oder 0176 57697650


Bitte warten Sie nicht zu lange – Bienenschwärme können weiterziehen.
Ohne die Hilfe eines Imkers würden die Bienen den Winter höchstwahrscheinlich nicht überleben.

Wir melden uns Garantiert bei Ihnen zurück.

Schwarm

Fremder Bienenschwarm! darf ich ihn einfangen?

Sie haben im Baum oder am Haus Bienen und wollen Sie entfernen?
Die meisten Imker kennen es:
In der Schwarmzeit (Mai – Juni) rufen Leute an, sie hätten einen Schwarm gesehen.
Doch oft ist es kein eigener, sondern ein fremder Schwarm von einem anderen Imker.
Doch selbst so einen Schwarm darf man einfangen, denn er gilt gesetzlich als herrenlos
wenn der andere Imker ihn nicht verfolgt.

gesetz

Das Gesetz sagt

Die Biene ist das einzige Nutztier, das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) aufgeführt ist.
Und zwar im § 961, dort heißt es: „Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos,
wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt“.
Die Formulierung „unverzüglich“ bedeutet allerdings nicht sofort, sondern „ohne schuldhaftes Zögern“.